Der Testnachweis muss zumindest folgende Angaben enthalten:
1. Vor- und Nachname der getesteten Person,
2. Geburtsdatum,
3. Datum und Uhrzeit der Probennahme,
4. Testergebnis (positiv oder negativ),
5. Unterschrift der testdurchführenden Person und Stempel der testdurchführenden Institution oder Bar- bzw. QR-Code
Kann bei Einreise kein Testergebnis vorgelegt werden, ist unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 24 Stunden, ein Test nachzumachen. Das negative Testergebnis ist bei einer etwaigen Kontrolle
vorzuweisen, wobei eine Kontrolle überall an Ort und Stelle geschehen kann, z. B. auch im Rahmen einer Verkehrskontrolle. Die verpflichtende zehntägige Quarantäne muss trotzdem angetreten werden;
es besteht allerdings weiterhin die Möglichkeit, diese nach dem fünften Tag frühzeitig durch eine erneute negative Testung zu beenden.
Verschärfung für Pendlerinnen und Pendler
Auch regelmäßige Pendlerinnen und Pendler (zu beruflichen Zwecken, zur Teilnahme am Schul- und Studienbetriebe sowie zu familiären Zwecken oder zum Besuch des
Lebenspartners) müssen in Zukunft bei Einreise aus Ländern mit hohen Infektionszahlen (d.h. auch aus der Schweiz und Liechtenstein) ein negatives PCR- oder Antigen-Testergebnis mitführen, das
nicht älter als 7 Tage sein darf. Kann das ärztliche Zeugnis oder das Testergebnis nicht vorgelegt werden, ist unverzüglich, jedenfalls binnen 24 Stunden nach der Einreise ein
molekularbiologischer Test oder Antigen-Test durchführen zu lassen. Die Kosten für den Test sind selbst zu tragen. Das Testergebnis ist bei einer Kontrolle vorzuweisen.
Als Pendlerinnen und Pendler gelten Personen, die mindestens einmal pro Monat aus beruflichen oder privaten Gründen bzw. zu Ausbildungszwecken einreisen. Eine elektronische
Registrierung mittels Pre-Travel-Clearance wird auch für Pendlerinnen und Pendler erforderlich. Diese müssen sich bei jeder Änderung der Daten neu
registrieren, jedenfalls aber nach 7 Tagen. Pendlerinnen und Pendler, die seltener als einmal pro Woche einreisen, registrieren sich jeweils vor der Einreise. Die Online-Registrierung für
Pendlerinnen und Pendler ist ab Mittwoch, 10.2.2021, verpflichtend, eine Vorab-Registrierung kann schon ab Sonntag, 7.2., durchgeführt werden. Falls eine Online-Registrierung nicht möglich ist,
kann in Ausnahmefällen ein ausgedrucktes Formular ausgefüllt und bei einer Kontrolle abgegeben werden.
Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Informationen der Vorarlberger Landesregierung - FAQs ab 10.02.2021 (PDF, 654 KB).
Klargestellt wird, dass der Ausnahmegrund „Einreise aus beruflichen Gründen“ etwa durch Bestätigungen des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin, Lieferscheine,
Auftragsbestätigungen oder die Terminbestätigung eines Vorstellungsgespräches glaubhaft gemacht werden kann. Dabei ist jedenfalls auch eine zeitliche Komponente anzugeben und zu berücksichtigen.
So ist etwa ein mehrwöchiger Aufenthalt unzulässig, wenn der Termin nur für 3 Tage angesetzt ist.
Einreise ohne Einschränkungen
Eine Einreise ohne Einschränkungen ist wie gehabt unter gewissen Voraussetzungen möglich – etwa bei unvorhersehbaren, unaufschiebbaren, besonders berücksichtigungswürdigen Gründen im familiären
Kreis oder bei Inanspruchnahme unbedingt notwendiger medizinischer Leistungen.
Keine Einschränkungen bei Einreise aus Ländern mit geringen Infektionszahlen
Für Einreisende aus Ländern mit geringen Infektionszahlen (angeführt in Anlage A) gibt es weiterhin keine Einreisebeschränkungen, sofern sie sich in den vergangenen 10 Tagen durchgehend in diesen
Ländern oder in Österreich aufgehalten haben. Weiterhin befinden sich die folgenden Staaten in der Anlage A: Australien, Finnland, Griechenland, Island, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea
und der Vatikan (Japan entfällt).
Sollten Sie kein Internet besitzen, steht Ihnen für den Fall der telefonischen Kontaktaufnahme mit dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz die Servicestelle
zur Verfügung: Sozialministerium / Service für Bürgerinnen und Bürger, Telefon +43 800 201 611 (Montag bis Freitag: 8.00 bis 16.00 Uhr).