Europawahlen 2024

Sehr geehrte Österreicherinnen und Österreicher im Ausland!


Am 9. Juni 2024 findet in Österreich die Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments statt. Österreicherinnen und Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland können unter den nachfolgenden Voraussetzungen mittels Briefwahl an der Europawahl 2024 teilnehmen:


1) Sie haben spätestens am Wahltag (9. Juni 2024) das 16. Lebensjahr vollendet.
2) Sie sind nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen.
3) Sie sind am 25. April 2024 in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde mit aktueller Adresse eingetragen.

 

Falls bisher noch keine Eintragung in der Europa-Wählerevidenz vorhanden oder deren maximale Gültigkeitsdauer (10 Jahre) abgelaufen ist, können Sie auf Antrag bis spätestens 25. April 2024 in die Evidenz und in der Folge in das Wählerverzeichnis einer Gemeinde für die Europawahl 2024 eingetragen werden. Der Antrag ist ehestmöglich bei der jeweils zuständigen österreichischen Gemeinde zu stellen (in Wien: Magistratsabteilung 62, wahl@ma62.wien.gv.at).


Das Wählerevidenz-Antragsformular samt Ausfüllanleitung mit Erläuterungen, welche Gemeinde für Sie zuständig ist, finden Sie unter anderem auf dem Webportal des Außenministeriums. Bitte beachten Sie, dass auf dem Formular für die Teilnahme an der Europawahl die Aufnahme in die Europa-Wählerevidenz angekreuzt werden muss, für alle anderen bundesweiten Wahlen zusätzlich die Aufnahme in die Wählerevidenz, da es sich um zwei getrennte Evidenzen handelt.
Sie können auf dem Antragsformular gleichzeitig eine automatische Zusendung von Wahlkarten („Wahlkartenabo“) für maximal von 10 Jahren beantragen.

 

Wichtig: Bei Adressänderungen müssen Sie der zuständigen Gemeinde Ihre aktuelle Adresse für die Wahlkartenzusendung mitteilen. Erfolgt bei einem Wahlkartenabo aufgrund einer falschen Adresse eine Fehlzustellung der Wahlkarte, kann dies dazu führen, dass Sie Ihr Wahlrecht für die Europawahl nicht ausüben können. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte ehestmöglich an Ihre Gemeinde.


AUSSTELLUNG DER WAHLKARTE FÜR DIE BRIEFWAHL

Bei aufrechtem Wahlkartenabo ist kein Wahlkartenantrag erforderlich; die Zusendung der Wahlkarte erfolgt automatisch.
Nur falls kein aufrechtes Wahlkartenabo besteht, müssen Sie Ihre Wahlkarte ehestmöglich nach Ausschreibung der Wahl bei der zuständigen Gemeinde beantragen. Die meisten Gemeinden ermöglichen neben der Antragstellung per E-Mail oder Telefax mittlerweile auch eine einfach und rasch durchführbare Onlinebeantragung, zum Teil auch auf ihren Webseiten.
Die Beantragung einer Wahlkarte ist auch über die App „Digitales Amt“ möglich, für die eine ID Austria und ein Smartphone benötigt werden.


Der Versand der Wahlkarten durch die zuständige Gemeinde wird voraussichtlich ab 16. Mai 2024 erfolgen. Weitere Hinweise erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Gemeinde.


STIMMABGABE UND RÜCKSENDUNG DER WAHLKARTEN AN DIE WAHLBEHÖRDE
Bei der Europawahl werden grundsätzlich Parteilisten gewählt. Innerhalb einer wahlwerbenden Gruppe besteht die Möglichkeit der Vergabe einer Vorzugsstimme. Ausführliche Erläuterungen hierzu werden durch die zuständige Gemeinde gemeinsam mit der Wahlkarte übermittelt.
Die Stimmabgabe mittels Briefwahl ist bereits unmittelbar nach Erhalt der Wahlkarte möglich und empfehlenswert. Ihre Wahlkarte mit dem ausgefüllten Stimmzettel muss bis spätestens 9. Juni 2024 (Wahltag) um 17:00 Uhr bei der Wahlbehörde (Adresse ist auf der Wahlkarte aufgedruckt) eingelangt sein.

BESONDERHEIT BEI DER EUROPAWAHL
Österreicherinnen und Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland können entweder die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments oder jene ihres Wohnsitz-mitgliedstaats wählen. Voraussetzung für die Teilnahme an der Europawahl im Wohnsitzstaat ist eine Eintragung in die die Europa-Wählerevidenz dieses Staates und der formelle Antrag, die dortigen Mitglieder des Europäischen Parlaments zu wählen.
Die Mitgliedstaaten gleichen die Daten der Europa-Wählerevidenzen elektronisch ab, um eine doppelte Teilnahme an der Europawahl zu verhindern. Eine Stimmabgabe in mehr als einem Mitgliedstaat ist untersagt, auch dann, wenn jemand die Staatsangehörigkeit von zwei oder mehreren EU-Mitgliedstaaten besitzen sollte.

Ausführliche Erläuterungen zu den häufigsten für Österreicherinnen und Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland relevanten Wahlfragen finden Sie unter anderem auf dem Webportal des Außenministeriums.
Für weitere Fragen stehen Ihnen auch die österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland gerne zur Verfügung.

 

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